Natürlich kann man die Abbildung von Hakenkreuzen und SS-Runen nicht aus Geschichtsbüchern oder historischen Dokumenten in Archiven tilgen. Deshalb hat der Gesetzgeber in § 86 Abs. 3 und § 86a Abs. 3 Ausnahmen vorgesehen, u.a. der Berichterstattung über Vorgänge
des Zeitgeschehens oder der Geschichte. Meine Fotos zeigen die Geschichte der DDR - Propaganda. Textauszüge: Konrad Adenauer Stiftung.